7.2 7.2.1 Rechtsanwalt B.________ macht im Beschwerdeverfahren ein amtliches Honorar von CHF 2'837.34 (Aufwand von 12 Stunden und 55 Minuten inkl. Auslagen und MWST) geltend. Mit Blick auf Art. 41 Abs. 1 und 3 des kantonalen Anwaltsgesetzes (KAG; BSG 168.11) i.V.m. Art. 17 Abs. 1 Bst. g der Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (PKV; BSG 168.811) erscheint die Honorarforderung unter Berücksichtigung der Bedeutung der Streitsache (durchschnittlich) sowie der Schwierigkeit des Prozesses (durchschnittlich) als über dem gebotenen Aufwand liegend. In Anbetracht dessen, dass Rechtsanwalt B.___