Konsumbereich gekommen sei. Dem aktuellen Leumundsbericht ist sodann zu entnehmen, dass sich die Lebenspartnerin vom Beschwerdeführer getrennt habe. Grund dafür sei vermutlich mitunter die Tatsache, dass er sich wieder in der Drogenszene aufhalte (BK-Akten, pag. 124). Damit erweist sich das soziale Umfeld aktuell noch weniger stabil als zum Zeitpunkt, in dem die ambulante Massnahme aufgehoben wurde. Ob der Beschwerdeführer seine praktische Lehrabschlussprüfung zwischenzeitlich bestanden hat, ist unbekannt. Wie von der Generalstaatsanwaltschaft vorgebracht, erweisen sich die Lebensumstände des Beschwerdeführers insgesamt als fragil, womit vorliegend nicht