Hinzu kommt, dass der Beschwerdeführer gemäss Leumundsbericht vom 4. April 2022 nach eigenen Angaben nach wie vor Drogen (Kokain) konsumiert (Akten des Beschwerdeverfahrens [nachfolgend: BK-Akten], pag. 124). Gemäss Gutachten vom 15. Juli 2014 wurden beim Beschwerdeführer eine psychische Störung durch Opioide (Abhängigkeitssyndrom), eine psychische Störung durch Sedativa, eine Tabakabhängigkeit sowie eine dissoziale Persönlichkeitsakzentuierung diagnostiziert, welche legalprognostisch bedeutsam sind (BVD-Akten, Band II, pag. 326, 331 [Rückseite] und 332).