vor, so schiebt nach Art. 63b Abs. 4 Satz 2 StGB das Gericht den Vollzug auf (Urteile des Bundesgerichts 6B_245/2022 vom 21. Juni 2022 E. 1.1; 6B_382/2018 vom 19. September 2018 E. 1.1; 6B_206/2012 vom 5. Juli 2012 E. 3.2.1 mit Hinweisen). Dass eine Anrechnung der ambulanten Therapie auf die Strafe möglich sei, wird demgegenüber nicht vorgebracht. Vorliegend stellt sich die Frage, ob im Falle des Beschwerdeführers die Voraussetzungen für einen bedingten Vollzug der Reststrafe erfüllt sind.