Mit Urteil 6B_1147/2020 vom 26. April 2021 habe das Bundesgericht festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot im kantonalen Verfahren verletzt worden sei; auch während dieser unnötig langen Verfahrensdauer habe der Beschwerdeführer sein Wohlverhalten bewiesen, indem er seit mehr als fünf Jahren nicht mehr als Drogenhändler straffällig geworden und nicht mehr zu einer Freiheitstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden sei. 2016 habe er eine Maurerlehre begonnen, wobei er den theoretischen Teil der Abschlussprüfungen absolviert und erfolgreich bestanden habe.