Gleichzeitig ordnete sie die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens an und hiess die Beweisanträge der Generalstaatsanwaltschaft gut. 1.7 Mit Verfügung vom 27. April 2022 nahm und gab die Verfahrensleitung vom Strafregisterauszug und Leumundsbericht vom 4. April 2022 des Beschwerdeführers Kenntnis. Zudem teilte sie mit, dass die Akten des Verfahrens BM 21 1938 ediert