(nachfolgend: Beschwerdeführer) ausgesprochenen und zugunsten einer ambulanten Behandlung aufgeschobenen Freiheitstrafe von 19 Monaten an. 1.2 Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 24. Januar 2022 (Postaufgabe: 24. Januar 2022) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte, was folgt: 1. Der Beschluss der Vorinstanz vom 13. Januar 2022 sei aufzuheben und a) auf den Antrag der BVD vom 17. Juni 2021 sei nicht einzutreten;