Gegenstand Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz Vollzug der aufgeschobenen Freiheitsstrafe gem. Art. 63b Abs. 2- 5 StGB Beschwerde gegen den Beschluss des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland, Kollegialgericht Dreierbesetzung, vom 13. Januar 2022 (PEN 21 342) Erwägungen: