2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch das urteilende Gericht festgesetzt. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Fürsprecher B.________ (per Einschreiben) - Staatsanwalt E.________ Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (per Einschreiben) - dem Kantonalen Zwangsmassnahmengericht, Gerichtspräsidentin H.________ (mit den Akten – per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier)