Es muss im Gegenteil davon ausgegangen werden, dass er (über die grüne Grenze) aus der Schweiz ausreisen und sich der Strafverfolgung entziehen würde. Zu befürchten ist dabei nicht nur ein Untertauchen in Deutschland, sondern auch eine Rückkehr nach Rumänien, wo er aufgrund seiner Staatsbürgerschaft für die Strafverfolgungsbehörden nicht mehr greifbar wäre. Die beiden Beschuldigten bestreiten den Tatvorwurf des Betrugs.