und sich als Polizistin ausgegeben und tatsachenwidrig mitgeteilt haben soll, dass eine Bande festgenommen worden sei, welche über seine Kontonummer verfüge und bereits rund CHF 10’000.00 von seinem Konto bezogen habe. Sie, die Polizei, hätte aber das Geld wieder auf sein Konto zurückbringen können und ihm werde geraten, dass er sein Geld abheben und zu Hause aufbewahren solle. In der Folge sei der Geschädigte zur UBS Filiale in J.________ (Ort) gefahren, welche ihm jedoch die von ihm verlangten CHF 40’000.00 mangels Bargeldvorrats nicht habe auszahlen können.