21. Dezember 2022 angesetzt sei. Mit Verfügung vom 16. November 2022 liess die Beschwerdekammer die jeweiligen Eingaben den Verfahrensbeteiligten wechselseitig zukommen und hielt fest, dass auf die Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels verzichtet werde und allfällige abschliessende Bemerkungen unverzüglich, d.h. innert fünf Tagen ab Zustellung der Verfügung, einzureichen seien.