__ erhoben und gleichentags beim Zwangsmassnahmengericht die Anordnung von Sicherheitshaft beantragt habe. Die Staatsanwaltschaft schloss in ihrer delegierten Stellungnahme vom 15. November 2022 auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Weiter setzte sie die Beschwerdekammer darüber in Kenntnis, dass der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts betreffend Sicherheitshaft des Beschwerdeführers noch ausstehend, die Sicherheitshaft gegen D.________ hingegen bis zum 24. Dezember 2022 bewilligt und die Hauptverhandlung für den 19. resp. 21. Dezember 2022 angesetzt sei.