die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) zuständigkeitshalber das Verfahren. Mit Schreiben vom 10. Oktober 2022 ersuchte der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________, bei der Staatsanwaltschaft um Haftentlassung. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wies das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) das Haftentlassungsgesuch am 26. Oktober 2022 ab. Hiergegen erhob der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 7. November 2022 Beschwerde.