1. Gegen den Beschuldigten A.________ ist ein Strafverfahren wegen (versuchten) Betrugs und Inverkehrbringens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs hängig. Am 8. August 2022 wurde er zusammen mit einem Kollegen (D.________) in J.________ (Ort) (Kanton St. Gallen) festgenommen und daraufhin von der zuständigen Gerichtsbehörde des Kantons St. Gallen in Untersuchungshaft versetzt. Die Haftdauer wurde auf drei Monate befristet, d.h. bis am 10. November 2022. Am 23. September 2022 übernahm der Kanton Bern resp. die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) zuständigkeitshalber das Verfahren.