Die Schwierigkeit des Prozesses ist als unterdurchschnittlich zu beurteilen. Die Entschädigung wird folglich auf pauschal CHF 2’800.00 festgesetzt (inkl. Auslagen und MWST). 11 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 21. Oktober 2022 (BM 21 50603) wird aufgehoben und Letztere angewiesen, das Strafverfahren im Sinne der Erwägungen fortzusetzen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, trägt der Kanton.