Zur Begründung führt er mit Verweis auf Beilage 13 an, dass er dem Beschuldigten für den Boden im Bauobjekt H.________ zwar einen Auftrag erteilt habe, die diesbezüglichen Arbeiten des Bodenlegers vom Beschuldigten jedoch zu einem Preis von CHF 2'700.00 offeriert und fakturiert worden seien (vgl. auch Anzeigebeilage 6). Dieser Betrag wurde dem Beschuldigten mittels Vergütungsauftrag vom 19. November 2020 überwiesen (Beilage 14).