Weiter wurde festgehalten, dass der Vertrag vom 20. September 2020 aufgelöst werde, wenn die getroffenen Abmachungen bis zum 15. Dezember 2020 nicht eingehalten würden (Beilage 8). Mit E-Mail vom 20. November 2020 wurde der Beschuldigte alsdann von der Tochter des Beschwerdeführers aufgefordert, die Akontozahlung von CHF 9'300.00 bis zum 23. November 2020 zurück zu überweisen, sofern er die Zahlung nicht bis zum 18. November 2020 weitergeleitet habe (Beilage 9).