Beilage 8]), welche als Ergänzungen zum Generalunternehmervertrag vom 20. September 2020 fungierten (Anzeigebeilage 2). Unter anderem wurde vereinbart, dass der Beschwerdeführer bis zum 18. November 2020 eine Zahlungsbestätigung für Küche und Einbauschränke einreichen werde. Weiter wurde festgehalten, dass der Vertrag vom 20. September 2020 aufgelöst werde, wenn die getroffenen Abmachungen bis zum 15. Dezember 2020 nicht eingehalten würden (Beilage 8).