7 nicht nur das Bauprojekt am D.________ (Adresse) für den Beschwerdeführer verwirklichen sollte, sondern für diesen auch eine Baustelle an der H.________ (Adresse) führte. 7.2 Anders verhält es sich jedoch hinsichtlich den vom Beschuldigten zur Verrechnung gebrachten Forderungen für Auslagen in Zusammenhang mit dem Parkettboden im Bauobjekt des Beschwerdeführers an der H.____