Daraufhin teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien am 26. Juli 2022 mit, dass sie die Strafuntersuchung als vollständig erachte, stellte in Aussicht, dass beabsichtigt werde, das Verfahren einzustellen, und setzte ihnen Frist zur Stellung weiterer Beweisanträge gemäss Art. 318 StPO. Als Kurzbegründung führte sie an, dass es sich um eine rein zivilrechtliche Streitigkeit handle und der Beschuldigte Verrechnung geltend mache.