GmbH am 14. Januar 2021 in Zusammenhang mit einer Baustelle an der H.________ (Adresse) einen Betrag von CHF 8'562.15 in bar bezahlt hat (Berichtsrapport vom 19. Juli 2022; Kopie der Quittung vom 14. Januar 2021). Daraufhin teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien am 26. Juli 2022 mit, dass sie die Strafuntersuchung als vollständig erachte, stellte in Aussicht, dass beabsichtigt werde, das Verfahren einzustellen, und setzte ihnen Frist zur Stellung weiterer Beweisanträge gemäss Art. 318 StPO.