Mit Editionsverfügung vom 18. Mai 2022 wurde der Beschuldigte unter Androhung einer Hausdurchsuchung sowie gesetzlicher Zwangsmassnahmen zur Herausgabe der Rechnung für den Parkettboden der Baustelle in Luzern und des diesbezüglichen Zahlungsbelegs aufgefordert. Zumal der Beschuldigte dieser Verpflichtung nicht nachkam, wurde am 13. Juli 2022 an seinem Domizil eine Hausdurchsuchung durchgeführt (vgl. Berichtsrapport vom 19. Juli 2022; Hausdurchsuchungsbefehl vom 20. Juni 2022; Ermittlungsauftrag vom 21. Juni 2022).