Baustelle in Luzern sowie den Zahlungsbeleg, der beweisen solle, dass der Beschuldigte den Boden aus eigener Tasche bezahlt habe, zukommen lassen werde, und bat ihn um Zusendung der entsprechenden Unterlagen bis zum 5. Mai 2022. Mit Editionsverfügung vom 18. Mai 2022 wurde der Beschuldigte unter Androhung einer Hausdurchsuchung sowie gesetzlicher Zwangsmassnahmen zur Herausgabe der Rechnung für den Parkettboden der Baustelle in Luzern und des diesbezüglichen Zahlungsbelegs aufgefordert.