6 Reaktion auf die Anhaltung Anlass zur Überprüfung der Fahrfähigkeit. Vielmehr geht aus dem Anzeigerapport hervor, dass neben dem beschriebenen Verhalten auch der im Übrigen unbestrittene Umstand, dass der Beschwerdeführer enge Pupillen aufgewiesen hatte, ausschlaggebend dafür war, dass ein Urindrogenschnelltest durchgeführt werden sollte. Zumal der Beschwerdeführer diesen verweigerte, verfügte der piketthabende Staatsanwalt in der Folge eine Blut- und Urinentnahme.