Dass der Beschwerdeführer mit der Frage konfrontiert, weshalb er das Skateboard denn aufgehoben habe, wenn er doch zu Fuss gegangen sei, angab, dass er es auf den Boden gelegt hatte, um mit seinem Kollegen, dem das Skateboard eigentlich gehöre, zu telefonieren (a.a.O., Z. 56-59), wirkt vorgeschoben. Gleiches gilt, wenn er vorbringt, dass die Polizisten vielleicht jemand anders gesehen haben könnten (a.a.O., Z. 63). Dass der Beschwerdeführer die Polizei nicht bemerkt haben will, lässt sich dadurch erklären, dass diese in einem zivilen Patrouillenfahrzeug unterwegs war (Wahrnehmungsbericht E.________ vom 30. Dezember 2022, S. 2).