gelegen, die die Anordnung einer Blut- und Urinprobe sowie eine ärztliche Untersuchung rechtfertigt habe, noch habe er Anzeichen von Fahrunfähigkeit aufgewiesen. Aus dem Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 8. Februar 2023 (nachfolgend: Anzeigerapport) geht indes hervor, dass der Beschwerdeführer am 22. Oktober 2022, anlässlich der Patrouillentätigkeit durch die Polizei um 10:24 Uhr festgestellt, dabei beobachtet worden ist, wie er auf einem im öffentlichen Strassenverkehr nicht zulässigen E-Skateboard in auffälliger Weise (erhöhte Geschwindigkeit und Schlangenlinie durch die Passanten auf dem Stadtmarkt) durch C.________(Ort) gefahren sei.