Auch lägen keine anderen Gründe vor, aufgrund derer ausnahmsweise auf die Beschwerde einzutreten wäre. 2.3 Der Beschwerdeführer hält dem entgegen, dass es zu überprüfen gelte, ob die mündliche Anordnung der Blut- und Urinprobe vom 22. Oktober 2022 bzw. die diesbezügliche schriftliche Verfügung vom 25. Oktober 2022 rechtmässig erfolgt seien. Damit bestehe nach wie vor ein rechtlich geschütztes Interesse an der Beurteilung der Beschwerde. Zudem habe der Ausgang des Beschwerdeverfahrens einen wesentlichen Einfluss auf das gegen ihn geführte Strafverfahren wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (Art.