4. Dem Beschuldigten wird vom Kanton Bern für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von pauschal CHF 1'500.00 (inkl. Auslagen und MWST) zugesprochen. 5. Zu eröffnen: - der Straf- und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin, v.d. Rechtsanwalt Dr. D.________ (per Einschreiben) - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ (per Einschreiben) - Staatsanwalt N.________, Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (mit den Akten – per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier)