2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden zur Hälfte, ausmachend CHF 600.00, der Beschwerdeführerin auferlegt. Die andere Hälfte der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 600.00, trägt der Kanton Bern. 3. Der Beschwerdeführerin wird vom Kanton Bern für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine anteilsmässige Entschädigung von CHF 1'373.20 (inkl. Auslagen und MWST) zugesprochen. Diese wird mit den von ihr zu tragenden Verfahrenskosten von CHF 600.00 verrechnet, so dass ihr noch ein Betrag von CHF 773.20 auszubezahlen ist.