__ AG gegenüber M.________ bilanziert wurde, was entsprechende steuerliche Nachteile bewirkt haben soll, erfolgte die diesbezügliche Buchung offensichtlich nicht durch den Beschuldigten und hat der vorliegend umstrittene Forderungsverzicht darauf denn auch keinen direkten Einfluss (vgl. zur gesamten Thematik der Kontokorrentforderung/-schuld von M.________ auch S. 41 ff. des Entscheids CIV 17 5820 des Regionalgerichts vom 17. Juni 2022). Die Beschwerdeführerin scheint zu verkennen, dass nicht jede mögliche indirekte Schädigung ei-