Diese Nonvaleur-Forderung werde auf Geheiss der Steuerverwaltung vollständig abgeschrieben resp. wertberichtigt werden müssen, weshalb sie diesen Betrag zwecks Ausgleichs des dadurch entstandenen Verlustvortrages in die G.________ AG werde einbringen müssen. Der Beschuldigte habe dadurch seine im Kaufvertrag vom 22. Januar 2015 gemachten Zusicherungen verletzt und sie absichtlich getäuscht (vgl. S. 25 f. des Entscheids CIV 17 5820 vom 17. Juni 2022).