vom 5. Januar 2015 im damals hängigen Zivilverfahren CIV 17 5820 zwischen der Beschwerdeführerin und dem Beschuldigten) als Privatklägerin konstituiert. Inwiefern sie auch betreffend die Sachverhalte Nr. 1 und 2 (Einreichung von Protokollen [angeblicher] Generalversammlungen der F.________ AG im damals hängigen Zivilverfahren CIV 18 648 zwischen der F.________ AG und dem Beschuldigten) unmittelbar verletzt sein soll, wurde von ihr nicht dargetan und ist denn auch nicht ersichtlich.