31. Dezember 2015 aufführte. Am 12. Juni 2017 erfolgte eine weitere Strafanzeige gegen den Beschuldigten durch die F.________ AG, welche sich als Straf- und Zivilklägerin konstituierte, wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und weiterer Delikte. Es wurde wiederum auf den Management Letter des Revisors vom 19. Januar 2017 verwiesen und auf ein zwischenzeitlich gegen die F.________ AG eingeleitetes Steuerhinterziehungsverfahren Bezug genommen.