Die Beschwerdeführerin nahm hierzu am 17. März 2023 Stellung. Am 11. Mai 2023 reichte die Staatsanwaltschaft die Verfügung vom 9. Mai 2023 ein, mittels welcher die hängigen Strafverfahren W 17 102 und W 22 159 wieder vereinigt wurden und unter der Verfahrensnummer W 17 102 weitergeführt werden.