Sie beantragte Folgendes: 1. Die Verfügung vom 25. Oktober 2022 sei aufzuheben. 2. Die Verfügung vom 26. Oktober 2022 sei aufzuheben. 3. Antrag auf vorsorgliche Massnahmen/aufschiebende Wirkung: Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen und der Privatklägerin sei während laufendem Beschwerdeverfahren weiterhin zu gestatten, die Parteirechte im Verfahren W 17 102 uneingeschränkt auszuüben. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -