__ AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin), soweit sie sich mit Eingabe vom 21. Februar 2019 als solche konstituiert hatte, als Privatklägerin aus dem Verfahren. Mit Verfügung vom 26. Oktober 2022 trennte sie den Verfahrensteil betreffend die Delikte Betrug und Falschbeurkundung, evtl. Versuch dazu, zum Nachteil der Beschwerdeführerin gemäss Strafanzeige vom 30. Januar 2019 vom Verfahren W 17 102 ab und verfügte, dass diese unter der Verfahrensnummer W 22 159 separat weitergeführt würden. Gegen diese Verfügungen erhob die Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 4. November 2022 Beschwerde. Sie beantragte Folgendes: 1.