Mit Schreiben vom 16. Oktober 2022 wandte sich der Beschwerdeführer an die Staatsanwaltschaft und ersuchte diese, die Busse zu erlassen, ansonsten er es weiterziehen werde. Die Staatsanwaltschaft leitete das Schreiben des Beschwerdeführers am 18. Oktober 2022 an das Regionalgericht und dieses am 21. Oktober 2022 an die Beschwerdekammer in Strafsachen weiter. Mit verfahrensleitendem Schreiben vom 25. Oktober 2022 wurde der Beschwerdeführer ersucht mitzuteilen, ob seine Eingabe als Beschwerde zu behandeln sei, unter möglicher Kostenfolge zu seinen Lasten bei Abweisung der Beschwerde.