Nachdem der Beschwerdeführer die angesetzte Frist zur Mitteilung unbenutzt hatte ablaufen lassen, überwies die Staatsanwaltschaft am 7. September 2022 die Akten dem Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) zum Entscheid über die Gültigkeit der Einsprache. Mit Verfügung vom 12. September 2022 gewährte das Regionalgericht dem Beschwerdeführer Gelegenheit, sich zur Frage der Rechtzeitigkeit der Einsprache schriftlich zu äussern.