1. Mit Strafbefehl O 22 6019 vom 28. Juni 2022 wurde der Beschuldigte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) schuldig erklärt wegen Übertretung gegen das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt und mit einer Busse von CHF 500.00 bestraft. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingaben vom 26. und 28. Juli 2022 (Postaufgabe: 29. Juli 2022) Einsprache und begründete diese. Mit Schreiben vom 16. August 2022 teilte die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) dem Beschwerdeführer mit, dass die Einsprache ihrer Auffassung nach verspätet erfolgt sei.