Der Beschuldigte verschweige, dass mit diesem Impfstoff die volle Verantwortlichkeit für dessen Wirksamkeit, Langzeitwirkung und Nebenwirkungen von der geimpften Person getragen werden müsse. Schliesslich müssten die Krankenkassen und letztlich die Prämienzahler die vollen Kosten der Nebenwirkungen übernehmen. In der Beschwerde hält der Beschwerdeführer darüber hinaus fest, dass es derzeit keine Pandemie gebe und daher auch kein neuartiger Impfstoff genehmigt werden