In seiner Anzeige vom 1. Oktober 2022 wirft der Beschwerdeführer dem Beschuldigten vor, dass er einen neuartigen Impfstoff (den bivalenten Covid-19 Impfstoff) zugelassen habe, der nicht nach den üblichen Regeln einer ganzheitlichen und sicheren Impfstoffentwicklung auf den Markt gebracht worden sei. Der Beschuldigte habe den vorgenannten Impfstoff genehmigen lassen, ohne die Langzeitwirkungen auf den Menschen zu kennen und ohne dessen Wirkung überprüft zu haben. Er sei mit C.___