Der Streitgegenstand im Beschwerdeverfahren wird durch das Anfechtungsobjekt begrenzt, d.h. vorliegend durch die Nichtanhandnahme des Strafverfahrens gegen den Direktor der C.________. Soweit der Beschwerdeführer verlangt, dass der von ihm monierte Covid-19 Impfstoff vom Markt genommen und – zumindest vorderhand – verboten werden müsse, geht er über den Streitgegenstand hinaus und kann nicht gehört werden. Gleich verhält es sich mit seinem Antrag, wonach der Einfluss und die Absichten der Impfindustrie zu klären und zu unterbinden seien.