_ zu beschädigen oder zu entfernen (Entscheid des Regionalgerichts Oberland CIV 19 1646 vom 17. Juli 2019). 5.3 Diese Ausgangslage begründet den hinreichenden Tatverdacht, dass der Beschwerdeführer auch die weiteren Beschädigungen am Weidezaun der Familie C.________ vorgenommen hat. Der Beschwerdeführer stellt in seiner Beschwerde denn auch den Sachschaden nicht in Abrede, sondern vertritt lediglich die Auffassung, dass er den Weidezaun nicht «geschnitten» habe, sondern nur habe «rausnehmen» wollen. Die Vorbringen des Beschwerdeführers, der Weidezaun sei gemäss