___ stehen, welcher den Beschwerdeführer sehr stören solle, was der Beschwerdeführer in seinem Schreiben vom 12. November 2022 an C.________ auch zum Ausdruck brachte, indem er drohte, er würde den Weidenzaun entfernen. Betreffend diese Streiterei um das Wiesenland ist denn auch bereits ein zivilrechtlicher Entscheid ergangen, in welchem dem Beschwerdeführer verboten wurde, den Weidezaun der Familie C.________ zu beschädigen oder zu entfernen (Entscheid des Regionalgerichts Oberland CIV 19 1646 vom 17. Juli 2019).