A.________ wird dringend verdächtigt, mindestens vier Mal Stacheldrahtzäune beschädigt zu haben. Es besteht der Verdacht, dass er für weitere Delikte verantwortlich ist. In der Region Niedersimmental wurden in den letzten Wochen diverse Sachbeschädigungen, Einbruchsdiebstähle in Personenwagen und Einschleichdiebstähle begangen. Zur Aufklärung von allenfalls weiteren durch A.________ begangene Delikte wird die erkennungsdienstliche Erfassung angeordnet. In Anbetracht dieser Ausführungen erweist sich die erkennungsdienstliche Erfassung als verhältnismässig und ist daher anzuordnen.