1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Sachbeschädigung. Am 12. Oktober 2022 verfügte sie die erkennungsdienstliche Erfassung des Beschwerdeführers (ohne Abnahme Wangenschleimhautabstrich) durch die Kantonspolizei Bern. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 26. Oktober 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer).