2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Es wird keine Entschädigung zugesprochen. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Gesuchsteller (per Einschreiben) - der Gesuchsgegnerin (mit den Akten – per Einschreiben) Mitzuteilen: - Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau, Staatsanwältin C.________ (EO 21 12465 – per B-Post) Bern, 29. November 2022 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident i.V.: