Das Verfahren erscheint in Bezug auf den konkreten Sachverhalt und die konkret zu beantwortenden Fragen noch offen. Beim Einwand des Gesuchstellers, die Gesuchsgegnerin solle ihm am Ende seiner Einvernahme gesagt haben, dass sie nach wie vor zu 100 % hinter den beiden Polizisten stehe, handelt es sich um eine blosse Behauptung, welche nicht nachvollziehbar erscheint. Eine solche Äusserung dürfte aller Voraussicht nach so nicht gemacht worden sein.