5 Hauptverhandlung vom 11. Oktober 2022 seitens der Gesuchsgegnerin einzig die Standardverfügungen betreffend Ansetzung der Hauptverhandlung, Vorladungen, Gerichtsbesetzung etc. erlassen wurden (vgl. die Verfügungen vom 8. und 26. Juni 2022). Ein persönlicher Kontakt der Gesuchsgegnerin mit dem Gesuchsteller vor der Hauptverhandlung fand nicht statt. Dies wird auch vom Gesuchsteller nicht geltend gemacht.